FAQ

  1. Wer kann den Antrag auf Ernennung zum Spezialisten Endodontologie der DGEndo beantragen?
  2. Was erwartet die DGEndo vom Spezialisten Endodontologie der DGEndo nach dessen Ernennung?
  3. Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?
  4. Welche Unterlagen müssen vom Antragsteller zur Prüfung eingereicht werden?
  5. Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?
  6. Bis zu welchem Termin müssen die Unterlagen eingereicht werden?
  7. Was genau versteht man unter DGEndo-anerkannten Fortbildungen?
  8. Welche wissenschaftlichen Zeitschriften eignen sich als Nachweis?
  9. Welche Art von Behandlungen müssen in den 20 einzureichenden Falldokumentationen enthalten sein?
  10. Welche Unterlagen müssen die Dokumentationen der Behandlungsfälle enthalten?
  11. Was kostet die Ernennung zum Spezialisten Endodontologie der DGEndo?
  12. Wer nimmt die Prüfung zum Spezialisten Endodontologie der DGEndo ab?
  13. Wie lange dauert die Prüfung?
  14. Welche Themenbereiche werden geprüft?
  15. Unterliegt die Ernennung zum Spezialisten Endodontologie der DGEndo einer zeitlichen Begrenzung?
  16. Wie kann die Ernennung verlängert werden?

 

 

  1. Wer kann den Antrag auf Ernennung zum Spezialisten Endodontologie der DGEndo beantragen?

    Jedes DGEndo-Mitglied, das die in den Richtlinien zum Spezialisten für Endodontologie der DGEndo geforderten Voraussetzungen erfüllt.


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  2. Was erwartet die DGEndo vom Spezialisten Endodontologie der DGEndo nach dessen Ernennung?

    Der Spezialist Endodontologie der DGEndo dokumentiert sein besonderes Engagement auf dem Gebiet der Endodontologie durch:

    • aktive Mitarbeit an Fortbildungskursen und Fachtagungen
    • wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen seiner Möglichkeiten
    • aktive Mitarbeit in der DGEndo

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  3. Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?

    • Er muss mindestens 300 DGEndo-anerkannte Fortbildungsstunden aus verschiedenen Teilbereichen der Endodontologie nachweisen (siehe Tabelle)
    • Er muss 20 dokumentierte, selbständig durchgeführte endodontische Behandlungsfälle vorlegen
    • Er muss seine besondere Erfahrung durch eine mindestens 5jährige schwerpunktmäßige Tätigkeit auf dem Gebiet der Endodontologie durch mindestens 300 endodontisch versorgte (Zahn-)Einheiten in dieser Zeit nachweisen

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  4. Welche Unterlagen müssen vom Antragsteller zur Prüfung eingereicht werden?

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweis von 300 Stunden DGEndo-anerkannter Fortbildung aus dem Bereich der Endodontologie
    • Nachweis von 300 in den letzten 5 Jahren endodontisch versorgten (Zahn-)Einheiten
    • Dokumentation von 20 spezifizierten Behandlungsfällen
    • Curriculum vitae
    • Nachweis einer Publikation als Erstautor in einer der geforderten Zeitschriften (siehe 8.)

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  5. Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?

    Die Unterlagen müssen vollständig im Sekretariat der DGEndo eingereicht werden. Dort werden diese weitergeleitet an den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses.

    Deutsche Gesellschaft für Endodontie e.V.
    Holbeinstraße 29
    04229 Leipzig


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  6. Bis zu welchem Termin müssen die Unterlagen eingereicht werden?

    Die Unterlagen müssen vollständig spätestens 8 Wochen vor dem Prüfungstermin im Sekretariat der DGEndo eingehen.


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  7. Was genau versteht man unter DGEndo-anerkannten Fortbildungen?

    Die DGEndo erkennt in der Regel alle endodontischen Fortbildungen an, die von wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder den Kammerakademien veranstaltet werden. Über die Anerkennung weiterer Fortbildungen entscheidet der Vorstand.


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  8. Welche wissenschaftlichen Zeitschriften eignen sich als Nachweis?

    • DZZ – Deutsche zahnärztliche Zeitung (Organ der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie, Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Prothetik und Werkstoffkunde, Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung, Verleger: Deutscher Ärzte-Verlag)
    • JOE – Journal of endodontics (official journal of American Association of Endodontists, Verleger: Lippincott Williams & Wilkins)
    • IEJ – International Endodontic Journal (official journal of the British Endodontic Society, the European Society of Endodontology, the Flemish Society of Endodontology, the Irish Endodontic Society, the Netherlands Society of Endodontology and the Portuguese Society of Endodontology, Verleger: Blackwell Munksgaard)
    • DENT Traumatol - Dental traumatology (official publication of International Association for Dental Traumatology, Verleger: Blackwell Munksgaard)
    • OOOOE - Oral surgery, oral medicine, oral pathology, oral radiology and endodontics (Verleger: Elsevier)
    • Endodontic Topics (Verleger: Blackwell Munksgaard)
    • Endodontie - die Zeitschrift für die Praxis (Verleger: Quintessenz)
    • Die Veröffentlichung kann sowohl eine Originalarbeit, eine Übersichtsarbeit oder auch eine Falldarstellung sein.

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  9. Welche Art von Behandlungen müssen in den 20 einzureichenden Falldokumentationen enthalten sein?

    • mindestens fünf Revisionen eines Molaren,
    • mindestens zwei chirurgisch endodontologisch versorgte Molaren oder Prämolaren,
    • mindestens eine Apexifikation oder alternativ eine orthograde Revision nach WSR,
    • mindestens einen Perforationsverschluss,
    • mindestens eine Stiftentfernung,
    • mindestens eine Entfernung eines Instrumentenfragments aus dem Wurzelkanal

    Dabei soll die Dokumentation bei mindestens 15 der 20 eingereichten Behandlungsfälle eine posttherapeutische Betreuung von mindestens 2 Jahren mit klinischen und röntgenologischen Nachuntersuchungen aufweisen.


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  10. Welche Unterlagen müssen die Dokumentationen der Behandlungsfälle enthalten?

    • Allgemeinmedizinische und spezielle Anamnese: Risikofaktoren und die Bedeutung von Resistenzfaktoren – im Zusammenhang mit Diagnose und Behandlungsplan – sind zu beurteilen
    • Zahnmedizinischer Status: Die wichtigsten dentalen Befunde, insbesondere parodontale Parameter sind zu erheben und zu dokumentieren. Der Zustand vorhandener endodontischer Vorbehandlung ist zu ermitteln und zu beurteilen.
    • Röntgenbefund: Vorlage eines vollständigen röntgenologischen Ausgangsbefund in Rechtwinkeltechnik, Diagnoseaufnahmen (nach Möglichkeit) in exzentrischer Technik sowie Instrumentenkontrastaufnahmen und Abschlussbilder
    • Mit entsprechender Begründung können ersatzweise oder zusätzlich alternative Aufnahmen vorgelegt werden
    • Befunde von prognostischer und/oder therapeutischer Bedeutung sind zu beschreiben
    • Die Diagnose muss sowohl allgemein wie gebiss- bzw. zahnbezogen sein und – soweit vorhanden - den nationalen sowie bevorzugt den internationalen (europäischen) Normen bzw. Standards entsprechen
    • aufgrund der Ätiologie der Befunde und der Diagnose ist der Behandlungsplan eingehend zu beschreiben
    • Detaillierte Beschreibung der durchgeführten Behandlung – der zeitliche Ablauf der durchgeführten Behandlungsmaßnahmen ist zu vermerken – beinhaltet also alle behandlungsrelevanten Informationen, wie Referenzpunkte, AL, Aufbereitungsgrößen, anatomische Besonderheiten
    • Für den Schlussbefund sind die Unterlagen gemäß der oben genannten Punkte zu erstellen – Behandlung und Weiterbetreuung sind in einer Epikrise zu diskutieren
    • Bei mindesten 15 der 20 dokumentierten Fälle sollen die Spätbefunde nach zwei Jahren gemäß o. g. Punkte dokumentiert werden
    • Epikrise: Die Erwartung und Einstellung des Patienten zu seinem Kausystem und zu einer endodontischen Behandlung sind zu evaluieren und prognostisch zu beurteilen. Diagnose und Differentialdiagnose sind zu diskutieren. Es sind die Ursachen der Erkrankung (Ätiologie) zu erläutern und die den Therapieverlauf und die Prognose beeinflussenden Faktoren zu evaluieren – sowohl allgemein wie auch auf den einzelnen Zahn bezogen.
    • Alle Röntgenbilder und Fotos müssen in digitaler, hochauflösender Form in einem eigenen Dateiordner oder als analoges Original beigefügt werden. Die in eine Textdatei integrierten Bilder sind nicht ausreichend.

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  11. Was kostet die Ernennung zum Spezialisten Endodontologie der DGEndo?

    Die Prüfungsgebühr beträgt 600,00 Euro.

    Für EDA-Spezialisten, die die Anerkennung zum DGEndo-Spezialisten formlos beantragen, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 150,00 Euro erhoben.


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  12. Wer nimmt die Prüfung zum Spezialisten Endodontologie der DGEndo ab?

    Ein vom Vorstand der DGEndo berufener Prüfungsausschuss. Dieser setzt sich zusammen aus Spezialisten für Endodontologie der DGEndo und der EDA.


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  13. Wie lange dauert die Prüfung?

    Der theoretische Teil der Prüfung dauert in der Regel nicht länger als 60 Minuten pro Teilnehmer.


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  14. Welche Themenbereiche werden geprüft?

    Eine Übersicht hierzu ist im Stoffkatalog zur Spezialistenprüfung enthalten, den Sie von der Homepage der DGEndo herunterladen oder im Sekretariat anfordern können.


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  15. Unterliegt die Ernennung zum Spezialisten Endodontologie der DGEndo einer zeitlichen Begrenzung?

    Ernennung zum Spezialisten Endodontologie der DGEndo erfolgt für 6 Jahre. Eine Verlängerung der Ernennung muss erneut beim Vorstand der DGEndo beantragt werden.


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  16. Wie kann die Ernennung verlängert werden?

    • Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars
    • Nachweis von mindestens 40 Stunden DGEndo-anerkannter Fortbildung aus dem Bereich der Endodontologie
    • Dokumentation fünf neuer, schwieriger Behandlungsfälle, die nicht länger als fünf Jahre zurück liegen

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FAQ SPEZIALIST (69,59 KB)
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