FAQ

FAQ zum Aktiven Mitglied der DGEndo

  1. Wer kann den Antrag auf Anerkennung als Aktives Mitglied der DGEndo stellen?
  2. Was erwartet die DGEndo vom Aktiven Mitglied der DGEndo?
  3. Was findet an den Treffen der Studiengruppen statt?
  4. Welche regionalen Studiengruppen gibt es?
  5. Wer organisiert diese Studiengruppen?
  6. Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?
  7. Welche Unterlagen müssen von Absolventen des Curriculums Endodontie der DGEndo eingereicht werden?
  8. Welche Unterlagen müssen von Absolventen der ersten drei Curricula der Endoplus-Akademie, die die Prüfung durch die DGEndo erfolgreich absolviert haben, eingereicht werden?
  9. Welche Unterlagen müssen von Absolventen eines universitären Postgraduiertenstudienganges „Endodontologie“ eingereicht werden?
  10. Welche Unterlagen müssen von Spezialisten der DGEndo eingereicht werden?
  11. Welche Unterlagen müssen von allen anderen Antragstellern eingereicht werden?
  12. Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?
  13. Was genau versteht man unter DGEndo-anerkannten Fortbildungen
  14. Wo finden die Prüfungen der Antragsteller statt?
  15. Bis zu welchem Termin vor der Prüfung müssen die Unterlagen eingereicht werden?
  16. Was kostet die Prüfung zum Aktiven Mitglied der DGEndo?
  17. Wer nimmt die Prüfung zur Anerkennung als aktives Mitglied der DGEndo ab?
  18. Wie setzt sich die Prüfung zusammen?
  19. Welche Themenbereiche werden geprüft?
  20. Unterliegt die Ernennung zum aktiven Mitglied der DGEndo einer zeitlichen Begrenzung?
  1. Wer kann den Antrag auf Anerkennung als Aktives Mitglied der DGEndo stellen?


    Jedes ordentliche Mitglied der DGEndo, das die in der Satzung der DGEndo festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
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  3. Was erwartet die DGEndo vom Aktiven Mitglied der DGEndo?


    Eine aktive Mitarbeit in einer der regionalen Active-Member-Gruppen. Teilnahme an den Tagungen der DGEndo.
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  5. Was findet an den Treffen der Studiengruppen statt?


    Den aktiven Mitgliedern soll eine Möglichkeit des intensiven Austauschs zu endodontischen, aber auch fachübergreifenden Themen geboten werden. Der Fokus liegt auf der praktischen Endodontologie. Die inhaltliche Gestaltung der Treffen erfolgt gemeinsam durch die Mitglieder der Studiengruppe. Neben Vorträgen und Fallpräsentationen aus dem Kreis der aktiven Mitglieder, sollen anhand kurzer Literaturreferate von den Mitgliedern gewünschte Fragestellungen bearbeitet werden können. Gezielt kann so auch Hilfe auf dem Weg zur Spezialistenqualifikation erfolgen.
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  7. Welche regionalen Studiengruppen gibt es?


    Es gibt Studiengruppen in Bielefeld, Berlin, Hamburg, Heidelberg, Köln, Leipzig, München, Nord(-deutschland) und Siegen.
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  9. Wer organisiert diese Studiengruppen?


    Jeder Studiengruppe steht ein Koordinator zur Verfügung. Dieser ist verantwortlich für:
    • Einladungen zum Treffen
    • Räumlichkeiten, Gerätebeschaffung (Beamer, Leinwand etc.)
    • Literatur
    • Kontakt zum DGEndo Vorstand
    Die DGEndo unterstützt die Studiengruppen finanziell und organisatorisch.
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  11. Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?


    Der Antragsteller muss entweder:
    • erfolgreich das Curriculum „Endodontie“ der DGEndo absolviert haben,
      oder
    • erfolgreich ein Curriculum ähnlichen Umfangs zum Thema „Endodontie“ abgeschlossen, 10 dokumentierte, selbstständig durchgeführte Behandlungsfälle als Fallpräsentationen eingereicht und eine Prüfung durch die DGEndo erfolgreich absolviert haben,
      oder
    • in vergleichbarem Umfang an, von der DGEndo anerkannten, endodontischen Fortbildungen teilgenommen haben, 10 dokumentierte , selbstständig durchgeführte Behandlungsfälle als Fallpräsentationen eingereicht und eine Prüfung durch die DGEndo erfolgreich absolviert haben,
      oder
    • einen universitären Postgraduierten-Studiengang in Endodontologie erfolgreich abgeschlossen haben
      oder
    • die Qualifikation zum Spezialisten der DGEndo besitzen
    • oder
    • die Ernennung durch den Vorstand aufgrund besonderer Verdienste um die Endodontie oder die Deutsche Gesellschaft für Endodontie e.V. erhalten haben
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  13. Welche Unterlagen müssen von Absolventen des Curriculums Endodontie der DGEndo eingereicht werden?


    Vollständig ausgefülltes Antragsformular, weitere Nachweise sind nicht erforderlich.
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  15. Welche Unterlagen müssen von Absolventen der ersten drei Curricula der Endoplus-Akademie, die die Prüfung durch die DGEndo erfolgreich absolviert haben, eingereicht werden?


    Vollständig ausgefülltes Antragsformular, weitere Nachweise sind nicht erforderlich
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  17. Welche Unterlagen müssen von Absolventen eines universitären Postgraduiertenstudienganges „Endodontologie“ eingereicht werden?


    Vollständig ausgefülltes Antragsformular, Universitätsabschlussurkunde
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  19. Welche Unterlagen müssen von Spezialisten der DGEndo eingereicht werden?


    Vollständig ausgefülltes Antragsformular, weitere Nachweise sind nicht erforderlich
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  21. Welche Unterlagen müssen von allen anderen Antragstellern eingereicht werden?

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Curriculum „Endodontie“, anderer Institutionen, Anbieter, oder Nachweis über die Teilnahme an von der DGEndo anerkannten endodontischen Fortbildungen, insgesamt mindestens 160 Fortbildungsstunden
    • Dokumentation von 10 selbständig durchgeführten endodontischen Behandlungsfällen
    • Curriculum vitae
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  23. Wo müssen die Unterlagen eingereicht werden?


    Die Unterlagen müssen vollständig im Sekretariat der DGEndo eingereicht werden. Dort werden diese an den Vorstand weitergeleitet, der mit einfacher Mehrheit über den Antrag entscheidet.

    Deutsche Gesellschaft für Endodontie e.V.
    Holbeinstraße 29
    04229 Leipzig
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  25. Was genau versteht man unter DGEndo-anerkannten Fortbildungen?


    Die DGEndo erkennt in der Regel alle endodontischen Fortbildungen an, die von wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder den Kammerakademien veranstaltet werden. Über die Anerkennung weitere Fortbildungen entscheidet der Vorstand.
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  27. Wo finden die Prüfungen der Antragsteller statt?


    Die Prüfungen finden im Rahmen der Prüfungen des Curriculums der DGEndo statt.
    Die Prüfungstermine und –orte sind im Sekretariat der DGEndo zu erfragen.
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  29. Bis zu welchem Termin vor der Prüfung müssen die Unterlagen eingereicht werden?


    Die Unterlagen müssen vollständig spätestens 10 Wochen vor dem Prüfungstermin im Sekretariat der DGEndo eingehen.
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  31. Was kostet die Prüfung zum Aktiven Mitglied der DGEndo?


    Die Prüfungsgebühr beträgt 300,- € .
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  33. Wer nimmt die Prüfung zur Anerkennung als aktives Mitglied der DGEndo ab?


    Die Prüfungskommission des Curriculums Endodontie der DGEndo.
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  35. Wie setzt sich die Prüfung zusammen?


    Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur und einem mündlichen Abschlußgespräch.

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  37. Welche Themenbereiche werden geprüft?


    Die Lerninhalte des Curriculums „Endodontie“ der DGEndo sind Prüfungsgrundlage.
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  39. Unterliegt die Ernennung zum aktiven Mitglied der DGEndo einer zeitlichen Begrenzung?


    Die Aufrechterhaltung der aktiven Mitgliedschaft setzt für die aktiven Mitglieder die Teilnahme an wenigstens zwei Veranstaltungen der DGEndo innerhalb zweier Jahre voraus. Alternativ kann die aktive Mitgliedschaft für Postgraduierte und Spezialisten der DGEndo durch wenigstens eine Referententätigkeit für eine Veranstaltung der DGEndo innerhalb dreier Jahre aufrecht erhalten werden.
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